PFAS-Werte Im Boden: Haftungsfragen Bei Verkaufsverbot

5 min read Sep 22, 2024
PFAS-Werte Im Boden: Haftungsfragen Bei Verkaufsverbot
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PFAS-Werte im Boden: Haftungsfragen bei Verkaufsverbot

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. Diese synthetischen Chemikalien finden sich in vielen Produkten des täglichen Lebens wieder, von Lebensmittelverpackungen bis hin zu Feuerlöschschaum. Aufgrund ihrer persistenten Eigenschaften reichern sie sich jedoch in der Umwelt an und gelangen schließlich auch in den Boden.

Das Problem: PFAS sind nicht abbaubar und können sich im Boden akkumulieren. Überschreiten die PFAS-Werte im Boden bestimmte Grenzwerte, können sie ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Die EU plant daher, PFAS in einigen Anwendungen zu verbieten. Doch welche Auswirkungen hat dies auf die Haftung bei Grundstücksverkäufen?

Was passiert mit belasteten Grundstücken?

Ein Verkaufsverbot von PFAS-haltigen Produkten wird zwar dazu beitragen, die weitere Belastung der Umwelt zu verhindern. Es löst jedoch nicht das Problem der bereits kontaminierten Böden. Für Grundstücksbesitzer stellt sich die Frage, ob und wie sie für eine Bodenbelastung haften müssen, wenn das Grundstück verkauft werden soll.

Haftungsfragen bei Grundstücksverkauf

1. Kenntnis der Belastung:

  • Ein Verkäufer haftet, wenn er zum Zeitpunkt des Verkaufs wusste oder hätte wissen müssen, dass der Boden mit PFAS belastet ist. Dies gilt insbesondere, wenn er selbst die Belastung verursacht hat oder sie durch entsprechende Untersuchungen hätte feststellen können.
  • Der Verkäufer muss den Käufer über die Belastung informieren und den Umfang des Schadens offenlegen.

2. Offenlegungspflicht:

  • Der Verkäufer hat eine umfassende Offenlegungspflicht gegenüber dem Käufer. Dies betrifft nicht nur die Höhe der PFAS-Belastung, sondern auch die Auswirkungen auf den Wert und die Nutzung des Grundstücks.
  • Die Offenlegung muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Informationen enthalten.

3. Sanierungspflicht:

  • Der Verkäufer hat möglicherweise eine Sanierungspflicht, wenn die PFAS-Belastung den Grenzwert überschreitet. Die Sanierungskosten können erheblich sein und müssen vom Verkäufer getragen werden.
  • Die Sanierungspflicht kann sich auch auf die Nutzung des Grundstücks auswirken, da bestimmte Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der Belastung eingeschränkt sein können.

Was bedeutet dies für Käufer?

Käufer sollten sich vor einem Kauf genau über die PFAS-Belastung des Grundstücks informieren. Sie sollten sich von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen, um den Umfang der Belastung zu beurteilen und die potenziellen Risiken zu erkennen.

Wichtig:

  • Die aktuelle Rechtslage ist im Hinblick auf die Haftung bei PFAS-Belastung noch im Wandel.
  • Neue Gesetze und Richtlinien werden die Situation zukünftig beeinflussen.
  • Käufer und Verkäufer sollten sich daher rechtzeitig von Fachanwälten informieren und beraten lassen.

Zusammenfassung

Die PFAS-Problematik stellt eine große Herausforderung für Grundstückseigentümer und Käufer dar. Die Haftungsfragen sind komplex und erfordern eine professionelle Beratung. Mit einem Verkaufsverbot von PFAS-haltigen Produkten wird sich die Situation zwar verändern, die bereits belasteten Böden bleiben jedoch ein Problem.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit der Problematik auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Risiken zu minimieren und rechtlichen Problemen vorzubeugen.

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